Cross-Skating ist eine ideale Sportart während der Corona Pandemie. So trainert dieser Sport doch besonders die Lunge und stärkt die Immunabwehr. Abstand halten in ist dabei in frischen Luft leicht möglich. Man kann diesen Individualsport also beinahe so trainieren, wie man es bisher tat, mit nur einigen leichten Verhaltensänderungen. Natürlich sind „Kuschelorgien“ mit den bekannten Sportsfreunden jetzt absolut Tabu, ebenso wie ein Handschlag zur Begrüßung. Wir unterhalten uns auch draußen an der frischen Luft am Besten mit 2 Metern Abstand. Beim gemeinsamen Training mussten, wegen der Stöcke, ohnehin schon 2 Meter Sicherheitsabstand nach hinten eingehalten werden. Jetzt sind durch die Verlängerung der „Virenwolke“ im Windschatten beim Hinterherfahren 5 Meter Abstand dringend angeraten. Bei Gegenwind oder ab 15 km/h besser sogar mindestens 6 Meter. Abgeleitet wurden diese Maßnahmen von der Empfehlung des Niederländischen Radsportverbandes an Radsportler beim Wettkampftempo von rund 45 km/h einen Abstand von 20 Metern einzuhalten. Sollte man gefährlichen Gegenverkehr durch übermäßig virenverbreitende Radfahrer, Fußgänger oder Corona-Ignornaten haben, kann man prophylaktisch ein Halstuch anlegen, das man in solchen „Notfällen“ schnell hochziehen kann. Es gibt ja leider solche schwachsinnigen Vollidioten die sich selbst für unsterblich und andere für nicht lebenswert halten. Unter diesen Sicherheitsmaßnahmen dürfte sich ein Infektionsrisiko beim Cross-Skating Treffs und Touren minimieren lassen. Unterschätzen sollte man aber nie, dass im Freien der natürliche Wind und insbesondere der Fahrtwind die Gefahrenzone für Infektionen erheblich über die empfohlenen 1,5 bis 2 Meter ausdehnt!
Wettkämpfe mit Massenstarts und Situationen die eine gefährliche Nähe zu anderen Personen erfordern oder provozieren, sollten vollig vermieden werden. Wer sich in diesen Zeiten als „Freiheitkämpfer“ oder „Vorreiter“ für eine zu frühe coronaregelbefreite Wiederaufnahme von kommerzeillen Wettkämpfen oder anderen Bezahlveranstaltungen einsetzt, hat die viele Freiheiten, die besonders der Cross-Skating Sport bietet nicht verstanden und auch nicht verdient. Gegen virtuelle Wettkämpfe oder Einzelzeitfahr-Wettbewerbe, scheint dagegen nichts zu sprechen.
Die große Ausnahme bei realen Wettkämpfen könnten daher diszipliniert durchgeführte Einzelzeitfahr-Wettbewerbe sein. Für virtuelle Wettkämpfe, an denen mehrere Personen teilnehmen und für Einzelzeitfahr-Wettbewerbe, haben wir für diese Saison vorerst folgende Empfehlung: Der Abstand zwischen Teilnehmern mindestens 2 Metern (gilt vor dem Start, beim Start und beim Überholen), beim Hintereinanderherfahren (Windschatten), sowie vor dem Überholen sollten 5 Meter Mindestabstand, über 15 km/h sogar 6 Meter Abstand eingehalten werden. Wegen der wahrscheinlich geringen Teilnehmerzahlen empfiehlt sich die Bewertung der Leistungen nach der bewährten Relativzeiten-Tabelle des Cross-Skating Sports. Damit sind alle gleichberechtige in der gleichen Wertung ganz ohne, manchmal zwar gut gemeinte, aber schwer nachvollziehbare Boni. Die Relativzeiten-Tabelle ist transparent und empirisch belegt. Außerdem kann man oft schon im nächsten Jahr gegen seine eigene Zeit, dann mit verbessertem Bonus, antreten.
Bei Staffel-Wettkämpfen sollten die berührungsfreien Wechselregeln des Cross-Skating Regelwerks gelten, welche viel gefahrloser durchführbar sind und sich in diesen Zeiten als genau passend für maximale Hygiene herausstellen. Nur kurz zur Erinnerung: Dabei überquert der Teilnehmer der seinen Teil der Staffel beendet, die Start-Ziel-Linie des Startenden. Das Erreichen der Start-Ziel-Linie mit den Vorderrädern gilt als Startsignal für den Startenden. Dabei ist es egal, ob die Teilnehmenr in die gleiche Richtung oder engegengesetzt an der Startlinie stehen (je nachdem, ob eine Runde oder eine Wendepunkt-Strecke gefahren wird). Dabei können bequem 2 Meter Seitenabstand gehalten werden. Staffelwechsel sind so grundsätzlich gefahrloser möglich, aber größere Veranstaltungen dürften in Coronazeiten trotzdem unverantwortlich bleiben, sofern sie kurzfristig sogar nicht wieder verboten werden. (Nachtrag: Dies ist in einigen Bundesländern ab August 2020 bei mehr als 10 Teilnehmern schon wieder der Fall.)