Cross-Skating gehört zu den relativ leicht erlernbaren Sportarten. Das bedeutet nicht, dass die uns spezielle Bewegungen dieser Sportart in die Wiege gelegt wurden. Wer experimentierfreudig oder mutig ist tut … [Weiter lesen...] about Cross-Skating bei „Null“ anfangen
Cross-Skating Veranstalter Handbuch und Regelwerk
Cross-Skating
Veranstalter Handbuch
und Regelwerk
© by Frank Röder 2005-2015
Das offizielle Regelwerk wird seit 2016 unter der ISBN 978-3-7380-5666-2 im Buchhandel veröffentlicht und hier nicht mehr aktuallisiert. Der Download soll überwiegend kostenfrei gehalten werden, was aber aus technischen Gründen nicht immer möglich sein könnte. Ernsthaft interessierten Sportlern oder Veranstaltern kann die Redaktion bei berechtigtem Interesse (bitte Grund nennen, wie z.B Planung von Veranstaltungen) freiwillig ein kostenloses aktuelles Exemplar zusenden.
Warum so ein Handbuch oder Regelwerk nötig ist, hat sich in den letzten Jahren immer mehr von selbst bewiesen. Besonders diejenigen, die lautstarkf ein (wohl eher dieses) Regelwerk ablehnen, machen vor allem vordergründig einen „auf liberal“, weil sie doch ganz gern „eigene Gesetze“ schreiben wollen (und was für welche, wenn man einmal genauer recherchiert). Es gibt nun einmal keine Rekorde oder Olymiaden für Jedermann, hier muss man zwischen Leistungsorientierung (Wettkampf) und lockerem sportlichen Treffen (ohne Zeitnahme und Siegerehrung) unterschieden. Beides kann Spaß machen und niemand wird zur persönlichen Leistungsüberprüfung gezwungen, aber wer es freiillig tut, soll sein Vorhaben nicht durch „ist doch nur Spaß“-Getue verwässert bekommen. Sportabzeichen oder persönliche Besteleistungen erfreuen sich schon immer in allen Sportarten großer Beliebtheit, da kann macher (nur)Spaßmacher zum Spielverderber werden. Wettkampfsport muss man erlebt und gelebt haben, um zu verstehen, dass auch das Spaß machen kann und was Spaß macht, kann einem niemand vorschreiben.
Auflage 25 vom 22.11.2015 (nicht mehr aktuell, rechechieren Sie bitte auch in der neuseten Ausgabe)
1 Definition 2 Wettkampfdistanzen und Disziplinien 3 Streckenprofil 4 Sicherheit 5 Sonstiges
Tipps für Cross-Skating-Veranstalter gibt es übrigens auf der Cross-Skating Trainer CD-ROM (weitere Quellen werden gerne erwähnt, sobald sie der Redaktion bekannt gegeben werden). Diese Quelle gilt ebenfalls als erstes eigenständiges Ausbildungs-Grundlagenwerk des Sports. Veranstalter, Produkthersteller und Versicherungen können sich bei Definitionsfragen auf diese Erstdefinition der Sportart Cross-Skating berufen.
Einleitung
Stellungnahme des so gennanten Cross-Skating Lehrerverbundes, formuliert in den Jahren 2005 und 2006:
„Das Ziel der didaktischen Weitereintwicklung unserer Sportart ist das Erkennen eigener sporartspezifischer Bewegungsmuster und wie sie sich der Sportler durch Lernen aneignen kann. Dabei sind zwar Vergleiche mit anderen Sportarten manchmal anschaulich, aber spätestens dann kontraproduktiv, wenn die dazu führen, dass der Lernende nur auf seine motorisch bekannte „Basis“ zurückgreift um das grundsätzliche Erlernen neuer sportarteigener Bewegungsmuster zu umgehen. Diese Lernbequemlichkeit verhindert die Sensibilisierung für die Eigeheiten unserer Sportart.
Wir streben an, den optimalen Lernweg durch eine völlig eigene und trotzdem anschauliche Vorgehensweise zu erreichen. Dies erfordert neuartige Übngsreihen, ein in Teilen neues Fachvokabular und wahrscheinlich eine von Grund auf andere Trainingsplanung. In den Grundlagen haben wir dies schon iniziiert und arbeiten nun mit Nachdruck an der weitern Umsetzung.“
Wir wollen also aus Cross-Skating einen Sport machen – kein Geschäft! Cross-Skating ist eine eigenständige Roll-Sportart, die eine eigenständige Behandlung verdient. Nach bisher wenig erfolgreicher jährlicher Aufforderung von Öffentlichkeit und Fachleuten ein Wettkampfregelwerk für den Cross-Skating Sport zu vereinbaren (die Beteiligung war immer gering), erscheint mit diesem Veranstalter Handbuch eine Erfahrungssammlung für Veranstalter und Wettkämpfer und stellt somit faktisch das dar, was im Volksmund bereits wie ein REGELWERK gehandhabt wird. Die Defintion an dieser Stelle rechtfertigt sich bis heute (siehe Versionsnummer) aus der Tatsache, dass mehr als 95 % der Initiative, den Sport zu definieren, von den Urhebern dieses Schriftwerkes (Beteiligte an den Arbeitskreistreffen) ausgegangen sind. Jährliche öffentliche Aufforderung zur jedermann zugänglichen kostenlosen Abstimmungstreffen wurden nur von wenigen Teilnehmern wahrgenommen. Sie wurden aber niemals „im stillen Kämmerlein“ oder in elitären Kreisen durchgeführt. Mitsprache hätte jeder, egal ob Sportler, Veranstalter, Produkthersteller oder Zweiggruppen anderer Sportverbände gehabt. Die wenger zahreichen Beteiligten haben aber mit viel Engagemetn, Erfahrung und Wissen dazu beigetragen viele Gedanken und Erfahrungen über diesen Sport zusammen getragen wurden, nämlich in diesem Regelwerk des Cross-Skating Sports.
Der Roll-Sport Cross-Skating ist eindeutig keine alpine oder nordische Sportart, um diesem Vermarktungstrend von vorn herein eindeutig zu widersprechen. Cross-Skating ist auch keine Unterart des Skiroller Sports oder des Inline-Skating Sports, sondern autonom und sehr klar definiert.
Dieses Handbuch ist nicht „angelehnt an…“ (…irgend ein Regelwerk) sondern etwas völlig autonomes, das aus den speziellen Anforderungen an den Cross-Skating Sport (und nur aus diesen) entstanden ist. Hier wurde deswegen bewusst jede Ähnlichkeit mit bestehenden Regelwerken vermieden und garantiert nicht „übernommen“ (= abgeschrieben). Dieser Sport ist nicht abhänging von anderen Saisonsportarten oder muss diesen auch nicht „untergeordnet“ oder angehängt werden. Ebenso wenig Verbänden. Dieser Sport ist ohnehin nicht geeignet seinen Zweck als kommerziell erwünschtes Anhängsel der Nordic-Welle, der abflauenden Inliner-Bewegung, des Skisports oder rein kommerzieller Veranstalter zu erfüllen. Cross-Skating weist eindeutige Alleinstellungsmerkmale auf und ist als Ganzjahressportart den Saisonsportarten Skilaufen und Inlineskating in Vielfalt und Einsatzbereich sowie den meisten anderen Ausdauersportarten überlegen. Zur Betonung des Cross-Skating Sports als Ganzjahressport, wir die Ausübung zu allen Jahrezeiten als besonders förderungswürdig angesehen. Eine Zusammenarbeit mit anderen Verbänden ist nach wie vor ausdrücklich erwünscht, aber nicht lebensnotwendig für den Cross-Skaitng Sport.
Regeln – klingen zunächst starr, streng und unkreativ. Im Fall dieser Ideensammlung sind sie das aber nicht, denn es geht in erster Linie darum, diesen Sport für ein breites Publikum durchführbar zu machen. Regeln, im eigentlichen Sinne, braucht man dafür nicht, einen Sportverband, übrigens im Prinzip auch nicht, es sei denn als administratives Hilfmittel. Als Triebfeder der meisten sportlichen Entwicklungen erweist sich meistens der sportliche Vergleich, was in der Praxis auf Wettkämpfe hinaus läuft. Egal ob lediglich zum Beurteilen der eigenen Leistung oder bereits im ambitionierten Rennen, gewisse Regeln bedeuten immer, dass vergleichbare Bedingungen geschaffen werden. Wenn dadurch die Weiterentwicklung des Sports gefördert wird, ist der Zweck eines Handbuches bereits gerechtfertigt. Andererseits soll dieses Handbuch auch Optionen aufzeigen die eine Weiterverbreitung dieses Sports (auch als sportliche Alternative) fördern. Kreativen Vorschlägen möchte dieses Handbuch jedoch immer offen stehen.
Dieses Handbuch wird seit 2005 kontinuierlich weiterentwickelt und soll als öffentliches Werk gehandhabt werden. Jeder darf es ohne Rücksprache kostenlos benutzen und weitergeben unter der Voraussetzung (!), dass bei Veranstaltungen und Veröffentlichung besierend auf dem Urheberrecht ausdrücklich auf die Quelle hingewiesen wird (z.B. in der Ausschreibung, Ergebnisliste, Website usw.), die Beteiligung zur Weiterentwicklung hat jeder in den öffentlichen Sitzungen, das Urheberrecht bleibt aus rein konstruktiven Gründen bei einer Person.
Kosten werden, ganz im Sinne des Sports, bei korrekter Nutzung des Handbuch nicht erhoben. Das Copyright und der Begriffsschutz bleiben bei den Inhabern von Cross-Skating.de. Der Anhang des Kürzeln „Nordic“ dabei nur als obsolete Maskierung des Begriffs betrachtet. Wenn das Gleiche damit gemeint ist, ist Nodric Cross-Skating gleichbedeutend mit Cross-Skating. Eine kommerzielle Vervielfältigung und Weitergabe dieses Regelhandbuches ist ohne Rücksprache untersagt. Änderungs- und Verbesserungsvorschläge für das Handbuch werden gern berücksichtigt, aber nur vom Urheber oder seinen Beauftragten durchgeführt.
Die Frage „Wozu brauchen wir überhaupt ein Regelhandbuch?“ ist natürlich erlaubt und die Antwort ebenso einfach wie bedeutend: Sobald eine Haftungsfrage auftaucht, bei der über „korrektes“ oder „unkorrektes“ Verhalten der Teilnehmer oder des Veranstalters entschieden werden muss, wird auch die Frage gestellt werden, WAS üblicherweise korrektes Verhalten in diesem Sport bedeutet, WO es vereinbart wurde und WER darüber entscheidet. Deswegen muss auch spätestens dann unbedingt ein Schiedsgericht gestellt werden, dass Entscheidungen und Beurteilungen unabhängig vom Veranstalter oder Ausrichter (!) durchführt.
Auch um die Vergleichbarkeit von offiziellen Rekorden zu ermöglichen sind Rahmenbedingungen in Form von Regeln obligatorisch. Auch ohne Verband ist die über ein Regelwerk definierte und gehandhabte Praxis im Zweifelsfall der Maßstab, die aber nie „per Augenmaß“ oder willkürlich ausgeübt werden darf, sondern zur Absicherung schriftlich definiert sein muss um sich darauf berufen zu können. Die Schiedsrichter dürfen daher nur einem Regel-Handbuch gegenüber verpflichtet werden, keinem Verband, keinem Veranstalter und keinem Produkthersteller – so wie Richter sich auf geschriebenes Gesetz berufen. Die Teilnehmer von Veranstaltungen sollten also auch eine Regelsammlung (diese oder etwas ähnliches) unterschreiben an die sich der Veranstalter dann natürlich auch hält.
Der Begriff „CROSS-SKATING“ ist bereits Bestandteil des allgemeinen Sprachgebrauchs geworden und kann demnach nicht urheberrechtlich oder als Markenname geschützt werden. Wird der Bergiff aber für Veranstaltungen benutzt die der sportlichen Definition nicht entsprechen, darf die Nichtbeachtung des Handbuchs den Tatsachen entsprechend veröffentlicht werden, da die Definition in diesem Handbuch ursprünglich also historisch erstmalig erfolgte. Alle interessierten Veranstalter und Sportler wurden von Anfang an (seit 2005) ausdrücklich zu einer offenen Mitarbeit und Weiterentwicklung dieses Handbuches aufgefordert!
Quellenangabe und Copyright-Inhaber: www.Cross-Skating.de, Frank Röder, Groß-Gerau.
Begründungen/Erläuterungen sind im Folgenden zwischen dreifachen !!! Ausrufezeichen !!! dargestellt.
1 Definition und Material
Sportlicher Wettkampf, der mit luftbereiften Rollsportgeräten/Cross-Skates/Nordic-Skates und Stöcken ausgetragen wird. Eine Markenbindung bei den verwendeten Sportgeräten in einem Wettkampf, schließt die Bezeichnung Cross-Skating für diese Veranstaltung absolut aus. Alternativ kann die Bezeichnung Cross-Rollsport als Obergriff für Cross-Skating (deckt Skating und klassischen Stil ab) auf Cross-Skates oder Cross-Rollskiern (abweichender Aufbau, keine Cross-Skates, siehe 1.1) verwendet werden, z.B. in Ausschreibungen für Veranstaltungen die beide Arten von Sportgeräten zulassen. Die Querverbindung zum Nordic-Rollsport ist von Verbandsseite vorgesehen, jedoch wird der Nordic-Rollsport separat definiert (andere Sportgeräte, aber sonst viel Gemeinsamkeiten der Sportarten).
!!! Eine Definition ist angesichts des immer verbreiteter auftretenen Diebstahls von Begriffen notwendig. Was gut klingt oder bereits gut angekommen ist, wird dann gern für andere Zwecke begrifflich verwendet und lässt die Urpsrünge der eigentlichen Idee dann nicht mehr erkennen. Dazu ist auch eine mitunter präzisere Abgrenzung der Begriffe notwendig. Wem dies nicht gefällt, braucht die Begriffe ja nicht zu verwenden (dann selbst kreative Begriffe definieren!). Dies gewährleistet die Unabhängigheit von Jahreszeiten, Loipen und einzelnen Produktherstellern und auch Sicherheit !!!
Cross-Skating ist in erster Linie Breitensport. Um um Leistungsfortschritte zu dokumentierten und für den sportlichen Vergleich werden jedoch leistungsorientierte Wettkämpfe ausgetragen und auch Weltbestzeiten ermittelt.
Cross-Skating gilt nicht als Skisport (= Gleitsport), da kein Schnee benötigt wird und ist auch kein Rollskisport (= klare, sehr enge Definition im Regelwerk des Rollskisports und/oder Nordic-Rollsports), da das Sportgerät Cross-Skate der Definition von Rollskiern widerspricht. Dieser Sport kann daher auch nicht zu den Ski- oder Wintersportarten gerechnet oder ihnen untergordnet werden. Cross-Skating ist kein saisonaler Ersatz und keine Anlehnung oder Ableitung an bestehende Sportarten aus dem Ski-, Winter- oder Rollskisport. Der mögliche Ausschluss von ungebremsten Sportgeräten (siehe nachfolgend) und das Verbot von Kunststoffrollen hat Sicherheitsgründe. Dieser Sport soll vor allem sicher betrieben werden können und nur geringe Ansprüchen an die Austragungsstrecke stellen.
!!! Durch die Vielseitigkeit in den Varianten und als Ganzjahressportart ist der Cross-Skating Sport als eine eigenständige Sportart zu verstehen, mit eigenständigem Entwicklungspotential, das durch keine Anbindung an Rahmenbedingungen anderer etablierter Sportarten eingeschränkt werden soll !!!
1a Ausschlussliste
Die im Folgenden aufgeführten Produkte sind (vorerst) von Wettkämpfen ausgeschlossen bzw. zu einer Wettkampfteilnahme nicht zugelassen:
• Reifen und Rädermaterial, deren Luftfüllung in Form vom Schaum und nicht in Forum einer variabel befüllbaren Hohlkammer (z.B. Luftschlauch) gespeichert wird. Ebenso Vollgummi- und Vollkunststoffreifen.
!!! Zugelassen sind generell alle Produkte, die den aufgeführten Eigenschaften entsprechen. Die Ausnahme bildet diese Negativliste, die Produkte aufzählt, dessen Verwendung aus Gründen der nicht belegter Sicherheit oder anderer schädlicher Wirkungen nicht zugelassen ist !!!
1.1 Cross-Skates/Nordic Cross-Skates
Es sind für Sportgeräte mit dieser Bezeichnung Luftreifen auf flexiblem gummiähnlichen Material mit mindestens 25 mm Breite (Sicherheit!) vorgeschrieben. Der Durchmesser der Räder ist nicht festgelgt wird auf keine Fall zur Unterscheindung von Startgruppen verwendet. Der Durchmesser sollte aber mindestens ca. 13 cm sein, damit „crosstauglichkeit“ gewährleistet ist. Ein maximale Abrollumfang ergibt sich indirekt durch die Begrenzung auf die maximale Baulänge der Cross-Skates von 90 cm, die deswegen vorgegeben wird (Maximaldruchmesser somit ca. 24 cm), damit keine zu sperrigen Sportgeräte entstehen, die bei Stürzen die Wahrscheinlichkeit von Verletzungen erhöhen. Es sollen keine Sicherheitsbindungen notwendig werden, die nämlich beim Auslösen auf harten Böden ebenfalls gefährlich sein könnten.
Der Radstand der Skates muss mindestens so groß sein, dass der Schuh zwischen die Räder passt (Mindest-Radstand = mindestens die Schuhlänge + einfacher mittlerer Raddurchmesser). Konstruktionen bei denen der Schuh über den Rädern steht, sind aus Sicherheitsgründen als Cross-Skates nicht zugelassen. Erlaubt im Cross-Skating Sport sind Modelle mit fester Sohlenmontierung wie auch Klappschienen/Klappbindungen. Folglich sind auch Rollski-Modelle zugelassen, welche die Forderung nach Luftreifen erfüllen.
Als Cross-Skates definiert sind derartige Sportgeräte, soabld die Ferse am Fahrwerk dauerhaft fixiert ist. Mit frei beweglicher Ferse (Klappbindung oder Klappschiene) werden die Sportgeräte als Cross-Skiroller oder Nordic-Crossroller definiert, sind aber ebenfalls bei Cross-Skating-Wettkämpfen zugelassen (Ausnahme: Verbot der Veranstalters). Mindestens eine fest eingebaute Bremse pro Paar ist vorgeschrieben. Der mögliche Bremsweg auf Asphalt darf 2 m aus 15 km/h nicht überschreiten. Veranstalter dürfen bei profilierten Strecken auch zwei Bremsen vorschreiben, sofern sie dies in der Veranstaltungsbeschreibung angeben wird. Ungebremste Cross-Skates sind nur erlaubt, wenn dies in der Ausschreibung ausdrücklich zugelassen wird, auf einer geschlossenen (= verkehrsfreien) Strecke (z.B. Stadion oder kleiner Rundkurs) gefahren wird und die Strecke kein Gefälle steiler als 2 % (unter 100 m Länge auch bis 3 %) enthält.
!!! Diese Mindestanforderungen sollen Fahrstabilität und Sicherheit gewähren und eine übertriebene Gewichtsersparnis zu Ungunsten der Bremssicherheit vermeiden. Innerhalb dieser Grenzen sollen aber weitere Reglementierungen vermieden werden, um durch die freie Wahl von z.B. Radstand oder Rädergröße eine konstruktive Entwicklung des Sport nicht auszubremsen!!!
1.2 Stöcke
Die Wahl der Stöcke ist prinzipiell freigestellt (Einschränkungen: kein energiespeichernder Federmechanismus, Gummipads können auf empfindlichen Bodenbelägen oder bei Indoor-Veranstaltungen vorgeschrieben werden). Die Schritttechnk darf frei gewählt werden. Ausnahmen stehen in Punkt 4. Stöcke müssen mitgeführt werden und überwiegend zum Vortrieb mit eingesetzt werden. In bestimmten Streckenabschnitten kann der Stockeinsatz obligatorisch oder verboten sein. Gefährlicher Einsatz von Stöcken führt in Wettlämpfen zur Disqualifikation, z.B. vermeidbarer Einsatz der Stockspitzen über Brusthöhe (der kleinsten Wettbewerbsteilnehmer).
2 Wettkampfdistanzen und Disziplinen
Es gelten gelten für Damen auch die Herrendistanzen, sofern für sie keine separaten Läufe angeboten werden. In diesem Fall soll dann eine Streckenverkürzung zwischen 10 und 20 % eingehalten werden. Über welche Wettkampfdistanzen, Kinder und Jugendliche starten dürfen, entscheidet derzeit der jeweilige Veranstalter.
2.1 Disziplinen
a) Straßen-Wettkämpfe
Dies sind die schnellsten Wettkämpfe, die vorzugsweise auf griffigem Asphalt ausgetragen werden. Stärker verschmutzte Abschnitte, Beton oder Cross-Sektionen dürfen 3 % der Gesamtstrecke nicht überschreiten. Das Streckenprofil soll gemäßigt sein, insbesondere ohne gefährliche Abfahrten. Bei anspruchsvollen Streckenprofilen sollte die Distanz verkürzt werden.
>>> Distanzen (Orientierung an Straßen-Wettkämpfen, typische Distanz in eckigen Klammern)
Supersprit: bis 1,5 km
Kurzsprint: bis 3 km
Mittelsprint: bis ca. 7 km [5 km]
Langsprint: 7,5 bis 12,5 km [10 km]
Mittelstrecke oder Mittelstrecke-Kurz: 13 bis 17,5 km [15 km]
Mittelstrecke-Lang: 18 bis 27 km [20, 21,1 oder 25 km]
Langstrecke-Kurz: 28 bis 37 km [30 km]
Langstrecke: 38 bis ca. 55 km [42,2 oder 50 km]
Ultralangstrecke: ab ca. 60 km. z.B. 90 km als „Wasa-Distanz“
Offizielle Straßen-Rekorde erfordern aber einen zu 100 % befestigten Streckenanteil. Die Strecken für offizielle Zeitrekorde werden vorerst folgende Distanzen festgelegt: 5 km, 10 km, 15 km, 21,1 km, 30 km, 42,2 km, 60 km, 100 km. Solche Rekorde erfordern eine Angabe der Wetterbedingungen und der sonstigen Umstände des Rekords. Wettkämpfe dürfen nur bis zu einer Dauer von maximal 12 Stunden ausgetragen werden! (siehe 4)
b) Intermediate-Wettkämpfe und Supercross-Wettkämpfe
Möglicherweise findet ein Veranstalter durch die lokalen Gegebenheiten keine andere Strecke, vielleicht möchte man auch nur einen abwechslungsreicheren Wettkampf anbieten oder den noch nicht so weit fortgeschrittenen Einsteigern entgegenkommen. Wettkämpfe auf „gemischtem Boden“ also teils Cross, teils Straße, werden als Intermediate-Wettkämpfe, als ein „Mittelding“ zwischen beidem bezeichnet. Der Cross-Anteil muss zwischen 20 und 50 % der Gesamtdistanz betragen (also „gefühlte“ 30 bis 70 %) um offiziell „rekordtauglich“ zu sein – die Bezeichnung Intermediate darf aber mit abweichenden Streckenverhältnissen, unter Kennzeichung dieser Abweichung, verwendet werden. Besonders interessant sind Intermediate-Rennen auch, wenn man vor Ort nur eine Veranstaltung pro Jahr anbieten kann und es dabei sowohl der Straßenfahrern, als auch den Cross-Spezialisten Recht machen möchte. Eine ebenso anspruchsvolle wie überschaubare Wettkampfdistanz dürfte eine 12 bis 15 km-Strecke sein (je nach Cross-Anteil).
Supercross-Wettkämpfe sind als Rundstrecken-Wettkämpfe mit relativ großer Rundenanzahl auf gemischtem Bodenbelag vorgesehen. Der Cross-Anteil muss dabei nicht unbedingt den Anforderungen an Intermediate-Wettkämpfe entsprechen. Ideal sind überschaubare, möglichst komplett einsehbare, kleinere Runden (BMX-Bahnen, Kart-Bahnen, Motodrome, Parkplätze). Der Cross-Anteil, darf, sofern es die Gegebenheiten nicht anders zulassen, auch geringer sein als bei Intermediates. Empfehlenswert sind eine Rundenanzahl von mindestens 4 Runden und Streckenlängen zwischen 3 und 12 km.
c) Cross-Wettkämpfe
Bei Cross-Wettkämpfen ist die Einschätzung der „richtigen“ Distanz ziemlich schwierig. Jedermann-Wettkämpfe sollen maximal auf leichten Cross-Strecken durchgeführt werden, denn auch relativ leichte Cross-Strecken werden unter hoher Wettkampfbelastung als wesentlich schwieriger als im Training empfunden. Anspruchsvolle Strecken sollen erkennbar als solche ausgeschrieben und beschrieben und unbedingt zum vorherigen Training freigegeben werden. Für die Kategorisierung der Distanzen werden von den oben genannten Strecken 20 bis 40 % der Streckenlänge abgezogen. Breitensportliche Cross-Wettkämpfe sollten etwa im hinteren Mittelfeld nicht länger als 90 Minuten dauern und auch Wettkäpfe für Leistungssportler sollen nach Möglichkeit 2:30 Stunden nicht überschreiten. Daraus ergibt sich automatisch eine vernünftige Wettkampflänge von maximal 25 bis 30 km bei Cross-Wettkämpfen. Wettkampfstrecken mit mindestens 60 % Cross-Anteil werden bereits als als Cross-Wettkampf bezeichnet. Offizielle Rekorde erfordern aber einen zu 99,9 % durchgehenden Cross-Streckenanteil, wobei auch extrem schlechter Asphalt (rau oder mich vielen Schlaglöchern) als „cross“ bewertet werden darf.
d) Bergrennen
Ein Veranstalter sollte Bergrennen möglichst nicht auf Cross-Stecken durchführen und griffigen Asphalt bevorzugen. Cross-Bergrennen sind für leistungschwächere Fahrer und unroutinierte Techniker kaum fahrbar und sollten speziell ausgeschrieben nur Leistungssportlern vorbehalten bleiben.
Für Bergrennen gelten daher folgende Punkte zur Orientierung…
1. Durchgehende Aspahltstrecke, kein Beton, kein Naturboden (Ausnahme sind eben jene speziellen Cross-Bergrennen)
2. Mindeststreckenlänge 2 km, denn Berg-Supersprints sind extrem schwierig einzuschätzen
3. Mindeststeigung (ob es dazwischen auch bergab geht ist unwesentlich, es zählt die Differenz Start-Ziel):
– ab 2 km, im Mittel 75 Höhenmeter pro km
– ab 3 km, im Mittel 65 Höhenmeter pro km
– ab 4 km, im Mittel 55 Höhenmeter pro km
– ab 5 km, im Mittel 45 Höhenmeter pro km
Bis 1 km Steigungslänge, bei bevorugt größerer Steigung als 60 Hm/km ist die Bezeichnung Berg-Supersprint, bei 1 bis 2 km Steigung Bergsprint.
4. Bestzeiten im Skating-Stil werden bei Bergwertungen nur anerkannt, wenn sich die Skates ununterbrochen vorwärts bewegen, d.h. sobald ein Rückwärtsrollen auftreten, würde oder eine Rücklaufsperre zum Einsatz kommt, kann die Zeit nicht als „Skating-Bestzeit“ gewertet werden.
Es dürfen keine Wettkämpfe oder Touren veranstaltet werden, deren Abfahrssicherheit nicht vorher von Einzelpersonen getestet wurde. „Wilde“ Einladungen, nach Motto „erst hochfahren, dann sehen, wie man wieder runterkommt“, sind strikt verboten, weil sie dem Sport erheblich schaden können!
!!! Diese „Kuriosität“, dass es im „Freistil“ eine Regelauflage gibt, soll dazu dienen, den Stilfehler des „Rollerfahrens“ (oder „Latschen“) einzudämmen. Schwerstes Gelände kann nämlich „gelatscht“ werden, was aber die Benutzung von Cross-Skates in Frage stellt !!!
Sofern ein Veranstalter nicht alle Punkte erfüllen kann, sollen die Abweichungen von dieser Definition deutlich hervorgehoben werden.
Für nationale Meisterschaften müssen die Mindestanforderungen jedoch erfüllt werden!!!
e) Berg-Mehrkämpfe
Als Mehrdisziplinen-Wettkämpfe eignen sich wiederholte Bergrennen mit Stilvorgaben. Berg-Mehrkämpfe sind als Zwei- oder Dreikampf möglich, bei denen die Leistung per Zeitaddition der Einzeldisziplin ermittelt wird. Derzeit bestehen folgende Stilvorgaben:
• Reine Beinarbeit Freistil (immer als erste Disziplin, Stöcke werden obligatorisch für alle Teilnehmer entweder mitgeführt oder nicht mitgeführt)
• Reine Armarbeit Freistil (immer als zweite Disziplin, Beinarbeit ist verboten, auch in Kurven beim Umsetzen, ständiger Bodenkontakt mit mindestens 3 Rädern)
• Freistil (optional als letzte Disziplin im Dreikampf)
• Längen der Einzelstrecken: empfohlen werden 250 bis 1000 m, längere Strecken sind aber möglich.
Die zeitlichen Abstände zwischen den Disziplinen oder der zeitliche Ablauf ist dem Veranstalter freigestellt. Ebenso, ob per Einzelstart, paarweise oder in Kleingruppen gestartet wird oder in einem festen Zeitraster gestartet wird oder die Zeitdifferenzen der vorherigen Diziplin zur Ermittlung der Zeitabstände beim folgenden Start herangezogen wird, liegt im Ermessen des Veranstalters. Eine sichere Abfahrt muss jedoch immer gewährleistet sein.
!!! Diese Wettkampfvariante ist interessant zur Analyse der Sportler und zur allgemeinen und individuellen Stilentwicklung. Die Reihenfolge der Disziplinen ist aus Gründen der Sicherheit vorgegeben !!!
f) „Kombination“
Mehrdisziplinen Wettkampf, bestehend aus Supersprint = 2000 m Straße (Einzelstart), Cross = 8 km Off-Road (Massenstart möglich, vorzugsweise Einzelstart) und Ausdauerwettkampf = 15 km Straße (Massenstart möglich, vorzugsweise Einzelstart). Die Einzelwettkämpfe sollten mit den kürzeren Wettkampfdistanzen beginnen. Die Einzelstarts können mit konstanten Zeitabständen oder auch mit den Zeitabständen der vorhergehenden Einzelwettkämpfe gestartet werden. Gewertet werden zunächst die Sekunden , die multipliziert mit einem Disziplinenfaktor (Sprint x 10, Cross x 1,75, Langstrecke x 1) die „Sekundenpunkte“ ergeben, die gerundet und dann addiert werden. Diese Sekundenpunkte werden zum Errechnen der Endpunktzahl bei Männern von 15.000, bei Frauen von 16.000 abgezogen. Die höchste Endpunktzahl gewinnt. Die Kombination wird üblicherweise an einem Tag ausgetragen. Beispiel:
2 km in 5:30 Min. = 330 Sek. | x 10 = 3300 SP (Sekundenpunkte)
8 km Cross in 30:20 Min = 1820 Sek. | x 1,75 = 3185 SP
15 km in 52:30 Min. = 3150 Sek. | x 1 = 3150 SP => Summe = 9635 => 15.000 – 9635 = Endpunktzahl 5365
g) Staffel-Wettkämpfe
g1) Team Sprint: Von 2er-Teams werden 6 bis 10 Runden/Durchgänge im Wechsel bestritten. Normalerweise wird im Massenstart oder Kleingruppen gestartet. Die Distanz sollte zwischen 1 und 3 km betragen, so dass die Staffel insgesamte eine Gesamtdistanz zwischen 10 und 20km zurücklegt.
g2) Kontrastaffel: Zeitgleich gestartete 2er-Teams kommen sich auf einem Rundkurs oder einer Wendepunktkurs entgegen. Bei der Begegnung wenden beide (dabei eine Art von „Staffelholz“ austauschen) um die gleiche Strecke zurückzufahren. Gezählt wird dann die Zeit des zweiten Staffelmitgliedes, so dass es vor allem auf eine harmonische Tempoeinteilung ankommt. Es können auch 4er- oder 6er-Teams starten, die sich als Staffel abwechseln, wenn jeweils der Staffelzweite eintrifft.
g3) Sonstige Staffeln werden nach klassischen Ideen von Staffelwettkämpfen anderer Sportarten ausgetragen.
Die Übergabe an den Folgenden der Staffel sollte, aus Gründen der Sicherheit, in einer Übergabezone berührungsfrei stattfinden (Startbewegung erst nach der Übergabe, vergleichbar mit Schwimm-Staffeln, wo dies schon immer gut funktioniert hat). Nur Staffelwettkämpfe werden als 24-Stunde-Wettkämpfe zugelassen, sofern kein einzelnes Staffelmitglied mehr als 12 Stunden unterwegs ist.
h) Moderner Biathlon
Der Moderne Biathlon fällt in den Bereich des Cross-Skating Sportes und wird gemäß des Veranstalter Handbuchs Moderner Biathlon ausgetragen.
i) Cross-Skating Touristik
Diese Veranstaltungen haben keinen oder sehr gemäßigten Wettkampfcharakter und maximal ein sehr geringes Startgeld. Die Teilnehmer starten innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters im Einzelstart. Der Veranstalter kann bei beengten Platzverhältnissen Zeitabstände vorgeben oder die Anzahl gleichzeitig startender Teilnehmer begrenzen. Darüber hinaus kann ein „Ambitionierten-Start“ vor dem Hauptfeld für Teilnehmer mit sportlichen Ambitionen erfolgen (z.B. persönliche Bestzeit). Er können mehrere Streckenlängen oder Veranstaltungsvarianten in der gleichen Veranstaltung angeboten werden, die mit Zustimmung des Veranstalters, auch spontan variiert werden können (z.B. Verkürzen auf eine andere angebotene Strecke).
Es erfolgt keine offizielle Zeitnahme, Leistungsbewertung oder Kontrolle durch Schiedsrichter, wenn dann nur durch die Teilnehmer selbst. Eine Zeitmesung kann aber auf freiwilliger Basis vom Veranstalter angeboten werden oder die Teilnehmer tragen ihre Zeiten freiwillig in eine Liste ein. Der Hintergrund soll eine sportliche Betätigung in einem organisierten Umfeld sein, die auch wettkampfähnlichen Charakter haben kann.
Den Teilnehmern soll der Streckenverlauf per ausgehändigter Karte mitgeteilt werden, falls notwendig, wird auch ausgeschildert. Es finden jedoch keine Streckenkontrollen statt. Die Teilnehmer tragen sich vor und nach der Teilnahme in eine Liste ein und unterzeichnen Teilnahmebedingen mit Verhaltensregeln. Der Veranstalter gibt an, ob oder wie genau die Strecke vermessen wurde. Kilometerschilder oder -markierungen sind nicht vorgeschrieben, jedoch möglich.
j) Meisterschaftsdistanzen und offizielle Rekorde
Um die Vergleichbarkeit von Rekorden und Meisterschaften zu gewährleisten, sollen Straßenmeisterschaften nur über bestimmte Distanzen ausgetragen werden, wenn diese „rekordtauglich“ sein sollen. Offizielle Straßenrekorde werden ebenfalls nur über bestimmte Distanzen anerkannt. Diese sind…
600 m, 1 km, 1,5 km, 2 km, 3 km, 5 km, 7,5 km, 10 km, 15 km, 21,1 km, 30 km, 42,2 km, 60 km, 100 km.
Zeitrekorde (gemessen wird die Strecke in der jeweilgen Zeit): 30 Minuten, 1 Stunde, 2 Stunden, 3 Stunden, 6 Stunden, 12 Stunden (keine 24 Stunden Einzelwettkämpfe oder Mannschaftswettkämpfe!).
Staffeln: 2 x 3 = 6 km, 2 x 5 = 10 km | 3 x 5 = 15 km, 3 x 7,03 = 21,1 km, 3 x 10 = 30 km | 4 x 7,5 km = 30 km, 4 x 10 = 40 km, 4 x 10,55 = 42,2 km | 6 x 3,52 = 21,1 km, 6 x 5 = 30 km, 6 x 10 = 60 km | 10 x 4,22 km = 42,2 km, 10 x 6 = 60 km, 10 x 10 = 100 km, 24-Stunden (sofern keine Einzelne mehr als 12 Stunden unterwegs ist).
Wiederholungsstaffel (2 Teilnehmer im Wechsel): 10 x 1,5 bis 2 km
Empfehlung für allgemeine Meisterschaften (Straße|Cross): Nationale//Halbnationale Meisterschaften 30|15//24|12 km, Landesmeisterschaften 25|12//20|10 km. Meisterschaften, welche diese Distanzen überschreiten, können als „Langstrecken-Meisterschaften“ der jeweiligen Distanz ausgeschrieben und durchgeführt werden.
Das Austragungdatum von nationalem Meisterschaften (z.B. Deutsche Meisterschaften) bestimmt die Termine der „niederrangingen“ Meisterschaften. Nord- oder Süddeutsche Meisterschaften müssen mindetens 4 Wochen vorher ausgetragen werden, Landesmeisterschaften wiederum mindestens 4 Wochen vor diesen. Qualifiziert sind immer die ersten Drei (bei hohen Teilnehmerzahlen auch mehr) gemessen an ihrer Relativzeit, sowie darüber hinaus alle Teilnehmer, die eine jeweils geforderte Qualifikationszeit (auch Relativzeit) erreichen. Qualifikationszeiten für „höherrangige“ Meisterschaften müssen anspruchsvoller sein als die der „niederangigen“. Qualifikationen können auf Sonderantrag auch durch die Teilnahme an anderen Rennen nachgewiesen werden (Strecken- und Zeitprotokoll muss vorliegen). Qualifikationszeiten müssen in Melde- und Ergebnissliste veröffentlicht werden. Sie können in Sonderfällen bei Trainern in Einzelabnahme ermittelt und bestätigt werden (mindestens C-Trainer).
!!! Für Meisterschaften soll durch die Standardisierung von Distanzen eine gezielte Vorbereitung möglich sein. Bei Rekorden soll eine Inflation von Rekorden (12 km; 12,5 km, 14 km, 25 km, 10 Meilen usw.) vermieden werden!!!
k) Punkte-Wettkämpfe und Punkteserien
Gilt für Wettkampfmodi, die mit Punkten bewertet werden: Da es keine Rechtfertigung gibt, die Differenz zwischen 1., 2., 3. und allen weiteren Plätzen in den vorderen Plätzen mit höheren Punkt zahlen zu bewerten, sind im Cross-Skating Sport lineare Punktesystem obligatorisch. Ausnahme sind Punktesysteme, die als Grundlage die Gesamtzeiten untereinander in einer gerechten Relation in einem Punktesystem berücksichtigen. Bespielsweise, die Durschschnittszeit der drei Zeitschnellsten mit 100 gleichsetzen. Diese Zahl kann dann mit der Anzahl der Starter multipliziert werden, eventuell auch noch mit der Distanz. Somit ist gewährleistet, dass auch Teilnehmer aus dem vorderen Mittelfeld bei „Serien“, durch zuverlässige Teilnahme einen der vorderen Plätze belegen können. Umgekehrt wird ausgeschlossen, dass ein leistungsstarker Teilnehmer schon nach wenigen Siegen schon früh eine ganze Serie für sich entscheidet, weil seine „Siegertreppchen-Boni“ es anderen unmöglich machen noch aufzuholen.
l) Downhill-Wettkämpfe
Wettkämpfe, deren Wettkampfstrecke zum Erreichen hoher Geschwindigkeiten überwiegend bergab verläuft, sind nach der Definition des Cross-Skating-Sports und zur Gefahrenminimierung verboten und gelten nicht als Cross-Skating-Wettkämpfe. Wettkämpfe deren Ziel niedriger liegt als der Start, fallen jedoch nicht darunter, wenn ein durchschnittliches Gesamtgefälle von 2 % (= 20 Meter pro km) nicht überschritten wird. Für offizielle Bestzeiten und Rekorde sind jedoch nur Rundstrecken oder Wendepunktkurse zulässig.
2.2 Rekorde
Ein Anerkennung eines Rekordes in einer der jeweiligen Diziplinen ist nur möglich, wenn…
- …die Disziplin laut Definition auch rekordtauglich* ist.
- …der Rekord über die in der Disziplin üblichen Entfernung oder Dauer ausgetragen wird.
- …der Rekord in einem öffentliche ausgeschriebenen Bewerb ermittelt wird, der unter regulären Bedingungen ausgtragen wird, auch wenn, nur ein Teilnehmer startet.
- …die Grenzen der Unsportlichkeit nicht überschritten werden.
- …die Sportgeräte und die Disziplinen der Sportart „Cross-Skating“ entsprechen, also beispielsweise keine Kuststoffrollen verwendet werden.
- …auf Rundstrecken oder Wendpunktstrecken die erste oder letzte Runde zu mindestens 90 % den anderen entspricht und Start- und Zielpunkt auf der gleichen Meereshöhe liegen.
- …eventuelle Schrittmacher (Pacemaker) auf Cross-Skater mindestens zu 75 % die gleiche Distanz absolvieren und nicht früher aussteigen. Solo-Rekorde im Einzelzeitfahren können als solche separat anerkannt werden und erlauben keinerlei Windschatten-Dienste. Dann kann jedoch nur von inoffiziellen Bestzeiten die Rede sein (siehe nächster Punkt)
- Offizielle Rekorde können nur im Eizelzeitfahren auf vermessenen Strecken und mit defininitionsgemäßen „Cross-Skates“ aufgestellt werden.
- Lokale Streckenrekorde sind davon unberührt und könne auch in Rennen mit Gruppenfahren aufgestellt werden, sofern dies dem Charakter der Veranstaltung entspricht.
* Um effekthaschende Sensationsberichterstattung und eine unseriöses Erscheinungsbild als gefährliche Sportart oder als Extremsportart zu vermeiden, sind gefährliche Rekorde, wie Höchstgeschwindigkeitsrekorde, extreme Dauerrekorde oder inszenierte Rekorde nicht rekordtauglich. Auch eine Erwähnung in öffentlichen oder inoffiziellen Medien (Zeitungen, Websites von Produktherstellern oder „Guinessbuch der Rekorde“) erfüllt ergibt nicht automatisch den Sachverhalt der Anerkennung oder der Rekordtauglichkeit. Siehe auch 4.6 Grenzen des Sports.
2.3 Streckentypen
I – Wendepunktstrecken
Besonders bei Sprintwettkämpfen muss bei schmalen Wendepunkstrecken (durchgängig mindestens 2-spurig ist Pflicht) beachtet werden, dass je Starter in einer Startgruppe mindestens 100 m Streckenlänge einkalkuliert werden müssen. Also bei 20 Startern in einer Startgruppe mindestens 1000 m bis zum Wendepunkt.
II – Rundstrecken
Rundstrecken müssen ausreichend Gelegenheiten zum Überholen bieten und müssen nicht zwangsweise durchgängig 2-spurig ausgebaut sein. Je Starter in einer Startgruppe sollen mindestens 30 m Streckenlänge einkalkuliert werden, sofern mit zahreichren Überrundungen gerechnet werden muss, mindestens 40 m Streckenlänge je Starter. Also bei 20 Startern in einer Startgruppe mindestens 600 bzw. 800 m Rundenlänge. Wenn auf Grund der Teilnehmerdichte und der Streckenbeschaffenheit trotzdem ein faires Überholten nicht fast jederzeit gewährlestet ist, muss die Runde verlängert werden.
III – Ein-Weg-Strecken
Dies sind Strecken die nur einmalig „von … nach …“ befahren werden und vor allem bei Etappenrennen üblich. Da diese Stecken oft von den Teilnehmern vorher nur selten abgefahren werden können, müssen sie besonders gut gekennzeichnet sein, besonders auch Gefahrenstellen.
3 Streckenprofil / Schweregrad der Strecke
Der Schweregrad und das Höhenprofil einer Wettkampfstrecke sind in der Ausschreibung anzugeben und spätestens vor dem Wettkampf in grafischer Form den Teilnehmern mitzuteilen.
4 Sicherheit
4.1 Schutzmaßnahmen
Beim Cross-Skating gilt im Wettkampf Helmpflicht. Mit Ausnahme von Wettkämpfen bei denen harte oder spitze Stockspitzen verboten sind (z.B. bei Indoor-Veranstaltungen oder auf Tartanbahnen), muss von allen Teilnehmen beim Laufen ein Augenschutz (z.B. Sportbrille) getragen werden. Bei besonderen Strecken darf der Veranstalter das Tragen von besonderer Schutzkleidung oder andere Sicherheitsmaßnahmen für die Teilnehmer zwingend vorschreiben. Schutzkleidung gilt nur als angelegt, wenn dies nach Herstellervorgabe erfolgt. Beispielsweise dürfen Helme nicht umgekehrt aufgesetzt werden.
4.2 Einschränkungen beim Fahren und in der Stilwahl
Ausnahmen in der freien Wahl des Fortbewegungsstils. Der Doppelstockschub kann unter engen Raumverhältnissen obligatorisch vorgeschrieben werden…
• … bei Massenstarts am Anfang über eine bestimmte Distanz, die der Veranstalter festlegt. Dabei kann es erlaubt oder verboten werden das Startbein einmalig quer zur Fahrtrichtung einzusetzen.
• … beim Überholen von Mitwettkämpfern oder Unbeteiligten, wobei beide in den Doppelstockschub wechseln müssen.
• … bei Begegnung im Gegenverkehr mit Mitwettkämpfern, wobei beide den in den Doppelstockschub wechseln müssen.
• … bei Begegnung im Gegenverkehr mit Unbeteiligten.
• … wenn die Strecke Abschnitte aufweist, wo eine bestimmte Antriebsart Schäden im Boden verursachen würde (z.B. Verbot von Doppelstockschub auf Holzbrücken).
Außerdem können vom Veranstalter in bestimmten Abschnitten Überholverbote ausgesprochen werden.
Das Abheben der Stockspitzen über Brusthöhe und ein Wegwerfen der Stöcke (ablegen, ja!) ist untersagt, auch im Zielbereich. Beides kann zur Disqualifikation führen.
4.3 Wettkampfbesprechung
Für Wettkampfveranstalter ist es Pflicht eine Wettkampfbesprechung durchzuführen. Für alle Teilnehmer gilt es ebenso als Pflicht daran teilzunehmen. Die Uhrzeit dieser Bessprechung muss klar bekannt gegben werden. Es müssen dort wichtige Punkte, die Wettkampfablauf und die Sicherheit betreffen, besprochen werden und den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben werden Fragen zu stellen. Ausnahmsweise darf die Wettkampfbesprechung ausfallen, wenn jedem Teilnehmer eine umfassende schriftliche Beschreibung ausgehändigt wird auf der ein Ansprechpartner für Rückfragen genannt wird.
4.4 Übergabezonen bei Staffeln
Vorzugsweise wird bei Staffelwettkämpfen der Wechsel zwischen Staffelmitgliedern ohne Partnerberührung durchgeführt. Der startende Partner beginnt erst dann, wenn der ankommende Partner einen bestimmen Punkt oder Linie erreicht hat. Abweichungen davon müssen deutlich erklärt werden.
4.5 Zieldurchgang
Den Teilnehmern muss deutlich mitgeteilt werden, welcher Punkt im Ziel gewertet wird bzw. die Zeitnahme auslöst. Dies kann je nach System unterschiedlich sein (Auflagepunkt Vorderrad, Vorderkante Sportgerät, Brust des Sportlers). Ein Vorschwingen der Stöcke zur Zeitauslösung im Zielbereich ist strengstens verboten.
4.6 Grenzen des Sports oder „Anti-Extremsport Klausel“
Um den Sport nicht zu sehr in Richtung Extremsport zu verändern, werden ihm gewisse Grenzen auferlegt. Dazu gehören…
a) das Verbot von Downhillwettkämpfen als „Cross-Skating“ Wettkampf, wie unter 2 definiert
b) die Brenzung der Baulänge von Cross-Skates auf maximal 85 cm, um keine Sicherheitsbindungen nötig zu machen (sieh auch 1.1)
c) die Begrenzung von Wettkämpfen und anerkannten Einzel-Rekorden auf maximal 12 Stunden, 24-Stunderekorde werden nur als Stafelleistung anerkannt (Einzelleistung maximal 12 Stunden)
d) die Schutzklausel für Breitensportler. Diese besagt, dass in Breitensport-Wettkämpfen vor dem 1. Juni bei Außentemperaturen ab 22° C, die Mindestdistanz 10 km betragen muss. Die Überhitzungegefahr ist bei Wettkämpfen zwischen 5 und 10 km am größten, wenn keine ausreichende Akklimatisation durchgeführt wurde. Für Leistungssportklassen gilt diese Regelung nicht, jedoch für Modernen Biathlon. Bis 31. Mai gilt also eine Mindestdistanz für Breitensport Cross-Skating-Rennen und alle Biathlons von 10 km Länge. Auf Grund der Beobachtungen der letzen Jahre, nämlich 1. sehr große Herz-Kreislauf-Belastung und 2. zu kurzfristige, zu späte und zu inkonsequente Vorbereitung von Breitensportlern auf Wettkämpfe, soll dadurch das Risiko von Herz-Kreislauf-Vorfällen durch die Wettkampfbelastung vermieden werden. Diese Schutzklausel ist bindend für alle Wettkämpfe die unter der Bezeichnung Cross-Skating oder Moderner Biathlon ausgetragen werden.
4.7 Bekanntgabe der Strecken
Bei allen Verantaltungen mit Zeitnahme ist der Veranstalter verpflichtet mindetens eine Woche vor dem Wettkampf, mindestens einmal ein praktisches Kennenlernen der Strecke durch das Angebot eines kostenlosen öffentlichen Trainings anzubieten. Dieser Termin muss vor dem Meldeschluss stattfinden, damit Teilnehmer noch über ihrer Teilnahme entscheiden können. Danach muss die Strecke noch mindestens für ein weiteres kostenloses Training öffentlich zugänglich sein, das aber nicht betreut werden muss.
5 Sonstiges
MATERIALAUSTAUSCH UND – ANNAHME: Beschädigtes oder defektes Material darf in einem vom Veranstalter definierten Bereich ausgetauscht werden, sofern kein anderer Teilnehmer dadurch behindert wird. Ein Vorteil der über den gegenüber der beim Start mitgeführten Ausrüstung hinaus geht (z.B. Gewichtsvorteil, andere Bereifung usw.), darf durch den Tausch nicht entstehen. Auf der Strecke darf keine Ausrüstung angenommen oder ausgetauscht werden. Kleidung darf unterwegs bei offiziellen Streckenposten abgegeben werden, die diese nach dem Wettkampf zum Ziel bringen (lassen). Es ist kein Austausch oder Annhame von Material (Verpflegung, nur an Verpflegungsstellen) erlaubt. Hilfe von Wettkampfteilnehmern untereinander kann vom Veranstalter ausdrücklich erlaubt oder verboten werden.
Die Gründe liegen in der Sicherheit und der sportlichen Fairness – nicht jeder hat mehrere Fans zur Unterstützung auf der Strecke platziert.
EINSCHÄTZUNG DER „REKORDTAUGLICHKEIT“ VON STRECKEN: Zum Beispiel in Streckenbeschreibungen. Am Schnellsten sind natürlich glatte Apshaltstrecken ohne Höhenunterscheide. Abfahrten sollten in Wettkämpfen so gewählt werden, dass sie auch ohne Risiko voll ausgefahren werden können. Zur Einschätzung von Kurven ist inzwscheen die Beurteilung nach „Kurvenkategorien“ verbreitet um einzuschätzen, welche Kurven (und in welcher Häufigkeit) eine Strecke eventuell zu langsam machen.
Kategorie 0 = leichte Richtingsänderung ohne wesentlichen Einfluß auf dem Fahrstil und Kraftaufwand.
Kategiorie 1 = leichte Kurve oder Richtungsänderung, die durch leichten Stilwechsel minimalen zusätzlichen Kraftaufwand erfordert oder minimal Zeit kostet (ca. 1 Sekunde), oft noch mit 22 km/h zu fahren.
Kategorie 2 = deutliche Richtungsänderung, oft eine ziemlich runde 90°-Kurve, die aber noch mir 18-19 km/h fahrbar ist (ca. 2 Sek. Zeitverlust)
Kategorie 3 = deutliche Richtungsänderung, oft ein spitzer Winkel oder unrunde 90°-Kurve, die nur ca. 15 km/h zulässt (ca. 3 Sek. Zeitverlust)
Kategorie 4 = 2,50 bis 3 Meter Kurvenradius, z.B. Wendepunkt auf breitem Weg/Straße, ca. 12-13 km/h mit ca. 4 Sek. Zeitverlust.
Kategorie 5 = 1,50 bis 2 Meter Kurvenradius, z.B. Wendepunkt auf Feld/Waldweg, ca. 10 km/h mit ca. 5 Sekt Zeitverlust.
Noch langsamere Kurven oder Stopp-Punkte sollten auf schnelle Strecken vermieden werden. Ebenso mehrere Kurven der Kategorien 4 oder 5.
WETTKAMPFRICHTER: Im Wettkämpfen sollen ausgebildete Wettkampfrichter/Schiedsrichter für die Einhaltung der Regeln sorgen.
PREISVERLEIHUNG: Sportliche Ehrenpreise dürfen erst zu einem Zeitpunkt verliehen werden zu dem eine Disqualifikation so gut wie ausgeschlossen ist, also in der Regel bei der Siegerehrung. Unmittelbar nach dem Zieldurchlauf würde dies den Eindruck erwecken, das Schiedsgericht erkenne innerhalb der Einspruchsfrist keine Disqualifikationsgründe an.
NENNUNG VON SPONSOREN: Auf Ehrenpreisen (Pokalen, Medaillen) dürfen bei Wettkämpfen mit Meisterschaftscharakter keine Sponsoren erwähnt werden, auf Urkunden nur in einer einfachen Fußzeile in Textform. Erlaubt ist die Nennung in Ausschrebungen und und auf Ergebnislisten auch mit Bilder oder Bannern. Bei untergeordneten Veranstaltungen ist die Art der Nennung von Spornsoren völlig frei gestellt.
HILFE: Neutrale Hilfe ist durch Hilfskräfte des Veranstalters ist im Wettkampf erlaubt, beispielsweise das Anreichen von Verpflegung oder Werkzeug, wenn diese Hilfe in gleicher Weise allen Teilnehmern geleistet wird.
SCHIEDSGERICHT: Für Veranstaltungen mit Wettkampfcharakter wird vorerst vom Veranstalter (später vielleicht von einem Verband) ein fachkundiges Schiedsgericht bestimmt, dass Entscheide über die Einhaltung der vereinbarten Regeln fällen darf und Entscheidungen der Wettkampfrichter prüft. Wettkampfrichter mit Schiedrichterfunktion werden vorerst vom Veranstalter (später evtl. vom Verband) benannt.
AUSSCHLUSSLISTE: Für jede Veranstaltung können bestimmte Personen von vorn herein von der Teilnahme ausgenommen werden (Dopingvergehen, grob unsportliches oder sportschädliches Verhalten, Schädigung von Sponsoren, sportart- oder verbandsschädigendes Verhalten usw.) . Jeder Hauptbeteiligte an der Veranstaltung hat dabei ein Veto-Recht für die Teilnahme unerwünschter Personen. Diese Regelung soll den Veranstaltungsfrieden sichern.
REGIONEN: Derzeit werden nur die Regionen Nord- und Süddeutschland definiert. Zu Süddeutschland gehören noch jene PLZ-Bereiche, die zu mehr als 50 % ihrer Fläche südlich des Breitengrades 50,5 liegen, also die Bereiche 53, 56, 35, 36, 95, 96 und 98.
– Texteende des Veranstalterhandbuches –